Gefährdungsbeurteilung bei Schrödl-Bau

Arbeitsschutz, Prävention und Weiterbildung: Die Gefährdungsbeurteilung soll mögliche Gefahren auf den Baustellen und im Umgang mit Maschinen bereits im Vorfeld minimieren. Unsere Mitarbeiter wissen Bescheid.

Arbeitsschutz ist gerade für die Bauwirtschaft ein wichtiges Thema. Neben der Errichtung unzähliger großartiger Bauwerke ist die Geschichte der Branche geprägt durch schwere Arbeit mit Gefahrenpotenzial samt Baustellenunfällen mit teils dramatischen Folgen. Dass die Arbeitsplätze heute bei uns auch in dieser Hinsicht sicher sind, liegt einerseits am technischen Fortschritt, andererseits an den vielfältigen Arbeitsschutzmaßnahmen.

Wie jedes Bauwerk mit der Planung beginnt, fängt Arbeitsschutz mit der Prävention an. Diese nennt sich Gefährdungsbeurteilung und basiert auf Gesetzen und Verordnungen. Dazu zählen das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung, das Betriebsverfassungsgesetz sowie europäische Rahmenrichtlinien zum Arbeitsschutz.

Die Gesetzgeber nehmen die Arbeitgeber in die Pflicht, vor Beginn der Arbeiten die Arbeitsbedingungen zu bewerten, eventuelle Gefährdungen zu minimieren und gegebenenfalls Verbesserungsmaßnahmen durchzuführen.

So heißt es im §5 des Arbeitsschutzgesetzes:
(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.
(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch
1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
6. psychische Belastungen bei der Arbeit.

Dies liest sich logisch und nachvollziehbar. Im Sinne der Gesundheit unserer Mitarbeiter und der Sicherheit auf unseren Baustellen liegt die Gefährdungsbeurteilung auch in unserem Interesse.

Deshalb organisierten wir Ende Januar 2019 eine Mitarbeiterschulung zu diesem Thema. Diese fand in kleineren und größeren Gruppen im Schrödl-Bau-Bürogebäude in Diespeck statt und dauerte zweieinhalb Tage. Das Schulungsteam bestand aus Personen unterschiedlicher Qualifikationen (Poliere, Vorarbeiter, Bauleiter). Geschult wurden z.B. Verantwortliche für Stapler, Erdbaumaschinen, Kräne und Leitern.

Grafik von BG2015, CC BY-SA 4.0

Ein Gedanke zu „Gefährdungsbeurteilung bei Schrödl-Bau

  • 31. Oktober 2021 um 18:27
    Permalink

    Toller Artikel. Bestimmt spannend so eine Schulung zu Stapler, Erdbaumaschinen, Kräne und Leitern. 🙂

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