Mindestlohnerhöhung – betrifft uns das?

Wenn es um den allgemeinen Mindestlohn geht, wird es Ernst. Für Arbeitgeber ist er immer zu hoch, für betroffene Arbeitnehmer zu niedrig. Aktuell beträgt er 12,82 Euro pro Stunde. Am Freitag, dem 27. Juni 2025, verkündete die Mindestlohnkommission die neuen Stundensätze der verbindlichen allgemeinen Lohnuntergrenze in Deutschland. Ab 2026 soll der Betrag auf 13,90 Euro, ab 2027 auf 14,60 Euro steigen – brutto. Nun liegt es an der Bundesarbeitsministerin, den Beschluss auch umzusetzen.

Kaum wurden die neuen Werte ausgesprochen, bezogen Arbeitgeber, Gewerkschaften und Verbände Stellung. Davon könne man nicht leben, rufen die einen, das können wir uns nicht leisten, die anderen. Wer hat recht? Vielleicht beide, keiner oder jeder ein bisschen?

Als Bauunternehmen interessieren wir uns – selbstverständlich – für die Sicht unserer Verbände. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, sagt dazu: „Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft erwartet, dass die Politik das Ergebnis akzeptiert. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass die sehr ambitionierten Erhöhungen von 8,4 % und 5,0 % zahlreiche Tarifverträge im Bau- und Ausbaugewerbe betreffen. Für die betroffenen Betriebe stellen diese Steigerungen eine erhebliche Belastung dar, die sich auch auf die Baukosten auswirken könnte. Deutschland ist stets gut damit gefahren, wenn sich die Politik nicht in die Lohnfindung eingemischt, sondern diese Aufgabe den dafür laut Grundgesetz zuständigen Tarifpartnern – Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden – überlassen hat.“

Offensichtlich ist Pakleppa mit den vorgeschlagenen Mindestlöhnen zufrieden und hofft, dass sich die Regierungsparteien ebenfalls damit zufrieden geben. Schließlich hatte die SPD 15 Euro noch in diesem Jahr in Aussicht gestellt.

Nun ja, wir wissen nicht, wie viele Baubeschäftigte zu Mindestlohnkonditionen arbeiten. Bis 2021 hatte unsere Branche ja einen eigenen Mindestlohn festgelegt, der deutlich über dem allgemeinen Satz lag (Lohngruppe 1: 12,85 Euro – zum Vergleich: der allgemeine Mindestlohn zum 1.1.2022 betrug 9,82 Euro). Ab 2022 konnte man sich nicht mehr auf eine Weiterführung einigen, sodass die Mindestsätze aus 2021 für bestehende Verträge weiterhin galten. Neuverträge orientierten sich am allgemeinen Mindestlohn.

Dies galt bis 31.3.2024. Danach trat ein neuer Tarifabschluss in Kraft, der den früheren Bau-Mindestlohn ablöste. Derzeit (seit 1.4.25) beträgt der Gesamttarifstundenlohn in der Lohngruppe 1 15,27 Euro inkl. Bauzuschlag (0,85 Euro), also weiterhin deutlich über den am Freitag verkündeten Beträgen. Die Lohngruppe 1 dient übrigens für ungelernte Helfertätigkeiten auf dem Bau. Ausgebildete Fachkräfte erhalten deutlich mehr.

Früher konnte man auf dem Bau nur wenig Geld verdienen. Die Arbeit war hart und mühsam, der Lohn dafür eher karg. Nicht zuletzt belastete dieses Missverhältnis das Image unserer Arbeitsplätze Doch diese Zeiten sind lange vorbei. Wenn sich jemand für dieses Berufsfeld entscheidet, kann er davon auch leben.

Bei Schrödl-Bau arbeitet niemand für den Mindestlohn. Somit sind weder wir noch unsere Beschäftigten von dieser Änderung direkt betroffen. Indirekt natürlich schon, denn viele Produkte und Dienstleistungen werden zukünftig weiter im Preis steigen. Das dürfte sicher sein.

Foto von Selina.dinges – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0

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