Hausbau im Winter
Als es bei uns noch richtige Winter gab, mit Schnee von Anfang Dezember bist Ende März, war eine Winterruhe auf Baustellen normal. Dies ist heute in der Regel anders, doch beim Hausbau im Winter ist einiges zu beachten.
Ganz gleich, ob Bauherren selbst Hand anlegen oder eine Baufirma beauftragt haben, sobald das Dach drauf ist, wird auch bei Kälte, Eis und Schnee eifrig weitergebaut. Manchmal aber auch, wenn das Dach noch fehlt. Doch Vorsicht: Frost ist ein ganz schlechter Bauhelfer. Bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt, manchmal auch schon einige Grad darüber, verändern sich die Materialeigenschaften von Mörtel, Klebern, Putzen und Anstrichen. Ohne Beheizung der Baustelle kann die Verarbeitung später zu Baumängeln wie Rissen und Kältebrücken führen, was teure Sanierungsmaßnahmen nach sich ziehen kann.
Im Falle, dass Feuchtigkeit im Baukörper eingeschlossen wird, können sich dort Schimmel und Algen bilden und in der Folge Gefahrenherde für die Wohngesundheit entstehen. Auch hier drohen kostenintensive Nachbesserungen. Wer trotzdem unter feuchtkalten Bedingungen weiterbauen möchte, sollte genau darauf achten, die Wände zu trocknen und mit Hilfe von Folien und Planen trocken zu halten. Besonders beim Einbau von Fenstern und Türen kann mangelhafte Sorgfalt fatale Folgen haben. Auch beim Verlegen von Wasserrohren und besonders bei der Inbetriebnahme von Kaltwasserkreisläufen ist darauf zu achten, dass die Temperatur über dem Gefrierpunkt verbleibt.
Ein wichtiges Thema – gerade im Winter – betrifft die Ausgestaltung der Baustelle als Arbeitsplatz. Die Arbeitsstätten- und die Baustellenverordnung dienen als rechtliche Grundlagen für den Arbeitsschutz auf Baustellen. Gerade im Winter sind hier besondere Gefahren abzuwehren. Dies beginnt mit der Arbeitskleidung, vor allem dem Schuhwerk, setzt sich fort mit der Einhaltung von Pausenzeiten, der Bereitstellung eines warmen Pausenaufenthaltsortes und warmer Getränke. Schließlich muss der Bauherr bzw. die beauftragte Firma für die Verkehrssicherheit auf der Baustelle und die angrenzenden Wege sorgen, d.h. auch die Räum- und Streupflicht liegt in deren Verantwortung.
Den rechtlichen Rahmenbedingungen werden wir auf diesem Blog sicherlich noch den ein oder anderen Beitrag widmen. Wir von Schrödl-Bau sind selbstverständlich mit allen gesetzlichen Vorgaben und Regelungen vertraut. Als Bauherr können Sie sich ganzjährig auf uns verlassen, insbesondere auch im Winter.