Der Bau-Turbo-Pakt – Was kommt auf uns zu?

400.000 Wohnungen pro Jahr – diese Zielmarke der Ampel-Koalition zur Lösung des bundesweiten Wohnraumproblems, vor allem in Ballungsgebieten, erwies sich von Anfang an als nicht erreichbar. Die Gründe sind bekannt, trotzdem steht die Zahl noch immer groß auf der Tafel. Möglicherweise sollte sie die Verantwortlichen täglich daran erinnern, dass sie dringend etwas ändern müssten. Tatsächlich wurde erst kürzlich ein neues Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, der Bau-Turbo-Pakt.

Wie sieht dieser Pakt aus? Einerseits geht es um die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, andererseits um den Wegfall von Hindernissen und damit um Einsparungen für Bauwillige. An und für sich ist das ein guter Ansatz, auch wenn die Erleichterungen nur als befristete Sonderregelungen ins Baugesetzbuch geschrieben werden sollen.

Folgende Teilpunkte sollen das Bauen erleichtern:

– Mit dem Einverständnis der Gemeinde kann auf einen Bebauungsplan verzichtet werden. Somit werden die Bauämter entlastet und das Baugenehmigungsverfahren beschleunigt. Kosten entfallen.

– Befristet bis 2026 soll eine Baugenehmigung in maximal drei Monaten erteilt sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Bauantrag automatisch als bewilligt. Dies soll bundesweit einheitlich gelten.

– Umnutzungen und Ausbauten von Dachgeschossen sowie Dachaufstockungen zu Wohnzwecken sollen unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfrei erlaubt werden.

– Bei Umbauten und Aufstockungen von Wohnraum sollen Kfz-Stellplatzpflichten wegfallen.

– “Einfaches” Bauen soll erleichtert werden. Dafür soll ein Gebäudetyp E definiert werden. Die Leitlinien und Prozessempfehlungen dafür sollen zeitnah erarbeitet werden.

– Serielles, modulares und systemisches Bauen durch industrielle Fertigungsmethoden soll gefördert werden, indem bereits erteilte Typgenehmigungen bundesweite Gültigkeit erlangen.

– Die “Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm”, kurz TA Lärm, soll angepasst werden, damit vor allem in Ballungsgebieten dringend benötigter Wohnraum in der Nähe von Gewerbegebieten geschaffen werden kann, wenn dies mit der Umgebungslautstärke vereinbar ist.

Dies sind die wesentlichen Einzelpunkte des Bund-Länder-Pakts, wie er am 6. November 2023 der Öffentlichkeit verkündet wurde. Er ergänzt die bereits vorher auf den Weg gebrachten sogenannten Planungsbeschleunigungspakete des Bundesbauministeriums.

Zwei Wochen später sorgte das Bundesverfassungsgericht mit dem Haushaltsurteil für einen Paukenschlag und eine massive Unsicherheit, inwieweit finanzielle Zukunftsversprechen eingelöst werden können oder dürfen. In den kommenden Monaten werden wir erfahren, ob und gegebenenfalls wie der Bau-Turbo-Pakt umgesetzt werden kann. Auch vorgezogene Neuwahlen stehen im Raum.

Kaum sind die daraus entstandenen Schockwellen einigermaßen verdaut, folgte soeben das nächste Urteil, diesmal vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Dieses verpflichtet die Regierung zu Sofortmaßnahmen beim Klimaschutz, um durch Verkehr und Gebäude emittierte Treibhausgase zu reduzieren.

Auch wenn dieses Urteil noch angefochten werden kann, ist die Botschaft deutlich hörbar. Sicher ist, dass weitere Neuerungen auf unsere Kunden und damit zwangsläufig auch auf uns zukommen.

Bis dahin heißt es, zur Ruhe zu kommen und die Weihnachtszeit zu genießen. Trotz allem!

Foto: Rodin: der Denker; von Pufacz, eigenes Werk

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