Der Bauvertrag – Grundlage einer Zusammenarbeit

Meldungen oder ganze Sendungen über Pfusch am Bau sind beim Fernsehpublikum sehr beliebt. Fotos und Videos über kuriose Fehlplanungen und -ausführungen kursieren mit hitverdächtigen Klickzahlen im Internet. Dabei lässt sich mitfühlen oder herzlich lachen – solange man selbst nicht betroffen ist. Offensichtlich faszinieren uns derartige Missgeschicke, doch Gott sei Dank sind diese in unserem Land sehr selten. Schließlich basiert der Hausbau auf gesetzlichen Grundlagen und rechtsgültigen Vereinbarungen.

Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Dies gehört zum Menschsein dazu. Was im Fall des Falles, wenn weitere Parteien beteiligt sind, dann geschehen muss, wird sinnvollerweise durch Verträge geregelt. Gerade im Bauwesen, wo Lebensglück, Sicherheit, viel Geld und ganze Existenzen auf dem Spiel stehen, ist dies enorm wichtig. Zwischen Bauherren und Bauunternehmen bzw. ausführenden Handwerksunternehmen werden in der Regel detaillierte Bauverträge bzw. Werkverträge geschlossen, die auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch beruhen.

in den §§ 631 bis 650 BGB sind die allgemeinen Vorschriften über Werkverträge formuliert mit dem Ziel, möglichst faire Vertragsbedingungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu gewährleisten. Erst im vergangenen Jahr hat der Gesetzgeber nachgebessert, um die Position der privaten Bauherren zu stärken und ihnen mehr Möglichkeiten zu geben, gegen Pfusch am Bau vorzugehen.

So müssen seit 1.1.2018 Bauunternehmer eine detaillierte Baubeschreibung anfertigen und verbindliche Angaben zur Bauzeit machen. Auch müssen sie wichtige Unterlagen mit technischen Angaben und Plänen des Gebäudes zwingend aushändigen. Abschlagszahlungen, die der Bauherr im Zuge des Baufortschritts leisten muss, dürfen nur noch 90 Prozent des Werts einer erbrachten Leistung entsprechen und erstmals gibt es auch beim Bauvertrag ein Widerrufsrecht.

Da das BGB den Vertragsparteien bei der Ausgestaltung von Bauverträgen großen Spielraum lässt, wurde bereits vor mehr als 90 Jahren ein Regelwerk für die Branche erarbeitet, das für öffentliche Bauaufträge verpflichtend ist, aber auch bei privaten Bauvorhaben zur Anwendung kommt: die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Für die Ausarbeitung der Grundsätze und deren Weiterentwicklung ist der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) zuständig. In diesem Verein sitzen Vertreter aller wichtigen öffentlichen Auftraggeber, kommunaler Spitzenverbände sowie Organisationen der Wirtschaft und Technik.

Die VOB gliedert sich in drei Abschnitte. Teil A regelt die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen, Teil B die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen und Teil C die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen. Insbesondere Teil B findet sich häufig als Grundlage privater Bauverträge. Die aktuelle Fassung stammt aus dem Jahr 2016. Hier werden Leistungen und Vergütungen und alle Rahmenbedingungen wie Termine und auch Vertragsstrafen festgelegt.

Letztendlich liegt es im Interesse aller Parteien, insbesondere auch der planenden und ausführenden Baufirmen, faire Bauverträge zu schließen und gemäß diesen den Bauauftrag zur vollsten Zufriedenheit der Kunden durchzuführen – heißt, das geplante Traumhaus solide und im vereinbarten Zeitrahmen zu bauen – ganz so, wie es unsere Kunden von Schrödl-Bau gewohnt sind. Wir gehen einfach davon aus, dass niemand aus der Branche gesteigertes Interesse daran hat, beim anfangs geschilderten Publikum für zweifelhafte Furore zu sorgen.

3 Gedanken zu „Der Bauvertrag – Grundlage einer Zusammenarbeit

  • 21. Februar 2019 um 11:27
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    Mein Cousin und seine Ehefrau haben vor, ein eigenes Haus bauen zu lassen. Sie haben schon ein passendes Baugrundstück gefunden. Jetzt sind sie dabei, alle notwendigen Anträge und Genehmigungen einzuholen. Danach sollte ein Bauvertrag unterschrieben werden.

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  • 19. Dezember 2018 um 11:42
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    Danke für den Beitrag zum Bauvertrag. Meine Schwester wird bald den Bauvertrag für ihr Haus mit einem Notar zusammen absegnen. Sie möchte auch sicher gehen, dass alles ordentlich läuft, deswegen lässt sie alles mit einem Notar machen.

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  • 31. August 2018 um 9:19
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    Sie haben Recht, dass Misserfolge ein gutes Fernsehen darstellen. Glücklicherweise haben wir die Bauverträge, die die Zusammenarbeit strukturieren. Ich habe selbst fünf Häuser renoviert und bin nie auf größere Probleme gestoßen.

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