Endlich wieder einmal positive Nachrichten für Bauwillige

Nach den Hiobsbotschaften der letzten Zeit – Preisexplosionen bei Energie- und Baumaterialpreisen, signifikante Zinserhöhungen für Baukredite, Inflationssprünge in den Lebenshaltungskosten – gibt es endlich wieder einmal positive Nachrichten für Bauwillige und damit auch für uns mittelbar betroffene Bauunternehmen.

Positiv ist zunächst der Beschluss der Bundesregierung, die Gasumlage zurückzunehmen und stattdessen eine Gaspreisbremse einzuführen, damit die Heiz- und Stromkosten nicht ins Uferlose laufen. Wir dürfen gespannt sein, wie diese Maßnahme konkret ausgestaltet wird. In jedem Fall wird es trotzdem wichtig sein, zukünftig Gas und Strom zu sparen, wo es geht.

Immer mehr der künftigen Bauherren dürften auf Gas als Energieträger verzichten und stattdessen auf energieeffiziente Heizsysteme und erneuerbare Energiequellen zur Stromerzeugung setzen. Zumindest im direkten privaten Umfeld sollte das Thema Gaspreise nach Einzug in das neue Heim eine geringere oder gar keine Rolle mehr spielen, so der Plan.

Wer trotzdem auf Gas angewiesen ist, erfährt durch die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent eine Entlastung. Diese Maßnahme ist allerdings zunächst befristet bis März 2024.

Eine richtig gute Nachricht vor allem für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen ist die neue Eigentumsförderung, die ab April 2023 beginnen und das Ende 2022 auslaufende Wohnbauförderprogramm ersetzen soll. Gefördert werden vorrangig Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und einem maximal zu versteuernden Jahreseinkommen in Höhe von 60.000 Euro. Je weiteres Kind erhöht sich diese Grenze um 10.000 Euro.

Die Förderung besteht aus einem zinsverbilligten Kredit der staatlichen Förderbank KfW, der als Eigenkapital anerkannt wird. Insgesamt besitzt der Fördertopf ein Volumen von jährlich 350 Millionen Euro.

Für Antragsteller, die die Kriterien nicht erfüllen, soll ein weiterer Fördertopf mit 650 Millionen Euro gefüllt werden. Begünstigt werden Neubauten gemäß Effizienzhaus-Standard 40, darunter nicht nur Wohn-, sondern auch beispielsweise Bürogebäude, Kindergärten, Schulen, Sporthallen etc. Neben privaten Bauherren können daher auch Wohnungsbauunternehmen, Genossenschaften und selbst Kommunen direkt von der neuen Förderung profitieren.

Natürlich müssen wir darauf bauen, dass die aktuellen Krisen – wenn überhaupt möglich – zeitnah enden und eine wie auch immer gelagerte Stabilität zurückkehrt. Denn eines ist klar: Die Finanzierung der Maßnahmen bedeutet eine erhebliche Zunahme der öffentlichen Verbindlichkeiten. Ebenso klar ist, wer den Schuldendienst aufbringen muss. Und ziemlich sicher ist: Der nächste “Wumms” kommt bestimmt.

Foto: Plattenheizkörper aus Stahlblech; Foto von Bios, eigenes Werk, CC BY-SA 3.0

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